Antworten auf die wichtigsten Fragen-Autoren: Dr. C. Amrhein und F. Propach

  • Was ist Psychotherapie?

  • In der wörtlichen Übersetzung bedeutet der Begriff Psychotherapie zweierlei. Zum einen meint er die Behandlung der Seele bzw. seelischer Probleme. Zum anderen ist damit eine Behandlung mit "seelischen" Mitteln gemeint, im Gegensatz zu beispielsweise medikamentöser Behandlung.
  • Das Psychotherapeutengesetz von 1999  definiert Psychotherapie als "Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“. Beispiele für „Störungen mit Krankheitswert“ wären Angststörungen oder Depressionen. 

    Bei anderen psychischen Problemen – zum Beispiel  Sinnkrisen, Beziehungs-oder Erziehungsproblemen, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz etc. – liegen in diesem Sinn keine Störungen mit Krankheitswert vor. Die Beratungs- und Therapieangebote für diese Probleme gelten laut Gesetz daher nicht als Psychotherapie, auch wenn häufig inhaltlich und methodisch Übereinstimmungen bestehen. Sofern beides vorliegt, z.B. Eheprobleme zusammen mit einer depressiven Verstimmung,  ist wiederum eine Psychotherapie angebracht.

  • Was ist ein Psychotherapeut?

  • Wichtig: Anders als in der sonst üblichen Gleichsetzung von Tätigkeitsbeschreibung und Berufsbezeichnung (jemand der etwas lehrt ist ein Lehrer, jemand der am Bau arbeitet, ein Bauarbeiter etc.), weicht das deutsche Gesundheitswesen bei der Psychotherapie hiervon ab: Es dürfen zwar alle der vorgenannten Gruppen Psychotherapie anbieten, aber nicht alle dürfen sich Psychotherapeut nennen.

    „Psychotherapeut“ ist ein gesetzlich geschützter Titel, der seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 an eine mehrjährige, staatlich geregelte, Weiterbildung gebunden ist. Ein Psychotherapeut hat wie ein Arzt die sog. Approbation als staatlich anerkannte Zulassung zur Ausübung der Heilkunde. Psychotherapeuten rechnen über gesetzliche Krankenkassen ab.

    Folgende Gruppen dürfen sich "Psychotherapeut" nennen:

    1. Psychologische Psychotherapeuten
    2. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
    3. Fachärzte, deren Ausbildung Psychotherapie umfasst
    4. Ärzte mit Zusatz-Weiterbildung in Psychotherapie

 


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